AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volksbank Stuttgart Immobilien GmbH

1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der Volksbank Stuttgart Immobilien GmbH (Makler) und dem Auftraggeber. Die Tätigkeit des Maklers ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Ein Maklervertrag kommt mit Abschluss eines Maklervertrages oder der Anforderung und Zusendung eines Exposes zustande. Im Maklervertrag oder im Rahmen einer Individualvereinbarung getroffene, abweichende Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Mit Abschluss eines Maklervertrages werden diese AGB Bestandteil des Maklervertrages.

2. Vertraulichkeit
Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Dritter aus vom Anbietenden oder vom Angebotsempfänger zu vertretenden Gründen Kenntnis von dem Angebot und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so fällt die vereinbarte Provision dennoch an, es sei denn, der in Anspruch Genommene weist nach, dass dem Makler ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Makler behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.

3. Provision (unser Maklerlohn)
Die Höhe der Provision ergibt sich aus der gesonderten Vereinbarung mit dem Auftraggeber sowie aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Provision richtet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages (beispielsweise nach dem Kaufpreis oder der Höhe der Miete) unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängender Nebenabreden und Ersatzgeschäften. Der Provisionsanspruch wird auch fällig, wenn der Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen oder mit einem mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Dritten, zustande kommt.
Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn der nachgewiesene / vermittelte Hauptvertrag später geändert wird, wegfällt oder nicht erfüllt wird, insbesondere wenn ein Vertragspartner des Hauptvertrages zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Wird dem Kaufinteressenten ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte nochmals angeboten, ist er verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste bezüglich dieses Objektes abzulehnen.

4. Verhandlungen
Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über den Makler einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf den Makler Bezug zu nehmen und dieser über das Ergebnis zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich nach Abschluss des Hauptvertrages eine Abschrift davon zu übersenden.

5. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das vom Makler angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen dem Makler unter Offenlegung der Informationsstelle mitzuteilen. Andernfalls ist im Zweifel davon auszugehen, dass keine Vorkenntnis vorliegt und die vereinbarte Provision im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Hauptvertrages fällig wird.

6. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich uneingeschränkt tätig zu werden.

7. Haftung
Die Haftung des Maklers und dessen Erfüllungsgehilfen für Schäden des Auftraggebers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder in der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) besteht.

Das Immobilienangebot der Volksbank Stuttgart Immobilien GmbH und die von Ihr erstellten Unterlagen zum Objekt basieren auf den vom Auftraggeber erteilten Informationen welche vom Makler nicht auf deren Richtigkeit geprüft werden. Der Makler übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

8. Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Möglichkeit der Klageerhebung
Die Volksbank Stuttgart Immobilien GmbH nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der GmbH besteht daher für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (https://www.bvr.de/service/kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030-2021-1908, E-Mail: Kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

9. Gerichtsstandsvereinbarung
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 09/2023