Informationen zur Barrierefreiheit

Mit der vorliegenden Information erfüllen wir § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Alle Informationen und HInweise entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:

Info für Verkaufmaklerverträge

Info für Kaufmaklerverträge