Sie haben zum Beispiel mehrere Kinder und möchten ihnen die Immobilie übertragen? Mehrere Erben einer einzigen Immobilie bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Dabei kann es zu Streitigkeiten kommen, denn die Erbschaft des Elternhauses ist zudem häufig mit Emotionen verbunden. Daher sollte eine Erbengemeinschaft nur eine vorübergehende Lösung sein. Miterben können sich beispielsweise von anderen Miterben auszahlen lassen oder die Immobilie kann komplett verkauft und der Erlös geteilt werden. Die Regelung in einem Testament kann helfen, Streit zu vermeiden.
In diesen Fällen kann ein Testament sinnvoll sein:
- Es gibt mehrere Erben, unter denen der Nachlass zu verteilen ist
- Sie möchten mehr als eine Immobilie vererben.
- Die Immobilie ist ein Baustein Ihrer Altersvorsorge.
- Die Familienverhältnisse sind instabil.
- Die Immobilie ist noch nicht schuldenfrei.
Armin Schneider Immobilienmakler der Volksbank Stuttgart Immobilien GmbH
Ob eine Schenkung oder ein Testament das Richtige ist, hängt unter anderem von den Vermögens- und Familienverhältnissen ab. Für das Erbe gilt der Steuerfreibetrag nur einmal, für Schenkungen alle zehn Jahre. Während die Schenkung von Immobilien zwischen Ehepartnern in unbegrenzter Höhe steuerfrei ist, können Kinder zum Beispiel bis 400.000 Euro steuerfrei erben oder alle zehn Jahre in gleicher Höhe eine Schenkung erhalten. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden. Für viele Immobilien reicht der Freibetrag aus, um die erbrechtliche Übertragung steuerfrei zu gestalten. Liegt der Wert des Gesamterbes über dem Freibetrag, bietet sich die Schenkung “in Raten” an. Diese muss allerdings zu Lebzeiten abgeschlossen sein.
Sophia Rau Immobilienmaklerin der Volksbank Stuttgart Immobilien GmbH
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