
Immobilien vererben
in Stuttgart. Aber richtig.
Ihre professionelle Immobilien-Erbschaftsregelung.

Werte erhalten.
Immobilien vererben
Sie haben sich etwas aufgebaut – und möchten, dass Ihre Werte in der Familie bleiben.
Wer eine Immobilie vererben möchte, sollte frühzeitig planen und klare Regelungen treffen. Denn neben steuerlichen Aspekten geht es auch um persönliche und emotionale Fragen. Alternativ zur Vererbung kann auch eine Schenkung sinnvoll sein. Welche Lösung besser passt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab – wir beraten Sie dabei gern.
Immobilien vererben
Sie möchten Ihre Immobilie auf mehrere Kinder übertragen? In solchen Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft – alle Erben können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Das birgt Konfliktpotenzial, denn die Erbschaft des Elternhauses ist häufig mit Emotionen verbunden.
Eine Erbengemeinschaft sollte deshalb nur eine Übergangslösung sein. Möglich ist zum Beispiel, dass einzelne Miterben ausgezahlt werden oder die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt wird. Ein klar formuliertes Testament schafft Klarheit und hilft, Streit zu vermeiden. Besonders in folgenden Fällen:
Es gibt mehrere Erben, unter denen der Nachlass zu verteilen ist
Sie möchten mehr als eine Immobilie vererben.
Die Immobilie ist ein Baustein Ihrer Altersvorsorge.
Die Familienverhältnisse sind instabil.
Die Immobilie ist noch nicht schuldenfrei.

Schenken als Alternative
Ob eine Schenkung oder ein Testament die bessere Lösung ist, hängt von Ihrer familiären und finanziellen Situation ab. Wichtig zu wissen: Während der Steuerfreibetrag bei einer Erbschaft nur einmal gilt, kann er bei Schenkungen alle zehn Jahre neu genutzt werden.
Ehepartner können Immobilien in unbegrenzter Höhe steuerfrei übertragen. Kinder haben einen Freibetrag von bis zu 400.000 Euro – ebenfalls alle zehn Jahre. Für viele Immobilien reicht dieser Spielraum aus, um eine steuerfreie Übertragung zu ermöglichen.
Liegt der Immobilienwert darüber, kann eine sogenannte Schenkung in Raten sinnvoll sein. Voraussetzung: Sie wird vollständig zu Lebzeiten vollzogen.

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Immobilien-Erbschaft
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Die wichtigsten Fragen rund um
Ihre Immobilienerbschaft in
Stuttgart & Umgebung
Die Vererbung Ihrer Immobilie erfolgt durch per Testament oder Erbvertrag. Halten Sie Ihre Wünsche klar und schriftlich fest, ohne diese Dokumente gilt die gesetzliche Erbfolge. Wichtig sind auch Gespräche mit Ihren Kindern, um deren Erwartungen und Wünsche zu berücksichtigen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann eine detaillierte Teilungs- und Nutzungsregelung getroffen werden.
Eine genaue Immobilienbewertung ist bei der Übertragung Ihrer Immobilie unerlässlich. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer und hilft, steuerliche und familiäre Konflikte zu vermeiden. Darüber hinaus verschafft sie Ihnen und Ihren Erben finanzielle Transparenz über den Wert der Immobilie. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung und erstellen eine zuverlässige und genaue Bewertung Ihrer Immobilie in Stuttgart und Umgebung.
Sofern kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, haben bei der Vererbung Ihrer Immobilie die gesetzlichen Erben wie Ehepartner und Kinder Vorrang. Ohne schriftliche Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge, wobei Ehepartner und Kinder zuerst berücksichtigt werden. Ein klar formuliertes Testament kann jedoch individuelle Wünsche genau festlegen und so mögliche Konflikte vermeiden.
Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten durch klare und frühzeitige Regelungen. Ein präzise formuliertes Testament oder ein Erbvertrag schafft klare Verhältnisse und berücksichtigt individuelle Wünsche. Kommunizieren Sie offen mit den Kindern über Ihre Pläne und deren Erwartungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine professionelle Bewertung schafft Transparenz über den Wert der Immobilie und kann eine gerechte Aufteilung des Erbes unterstützen. Für einen harmonischen und reibungslosen Übergabeprozess.
Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann, kommt es oft zu langwierigen Auseinandersetzungen. In solchen Fällen bleibt häufig nur die Auflösung der Erbengemeinschaft. Dies geschieht durch Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses. Alternativ kann ein Erbe die anderen auszahlen, um Alleineigentum zu erlangen. Solche Situationen lassen sich durch ein klar formuliertes Testament oder einen Erbvertrag vermeiden.
Eine Schenkung ist die Übertragung von Vermögenswerten – z.B. einer Immobilie – auf eine andere Person, in diesem Fall auf Ihre Kinder. Im Gegensatz zur Erbschaft erfolgt die Schenkung zu Lebzeiten durch einen notariellen Schenkungsvertrag. Schenkungen bieten steuerliche Vorteile, da Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Außerdem ermöglicht die Schenkung eine schrittweise Regelung der Eigentumsverhältnisse, wodurch Sie mögliche Erbstreitigkeiten vorbauen.

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